Ablauf einer Seebestattung
Zu jeder Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Sie dokumentiert den Wunsch der/des Verstorbenen, gegebenenfalls auch durch die Hinterbliebenen, auf See bestattet zu werden.
Der von Ihnen ausgewählte und mit dem Sterbefall betraute Bestatter veranlasst die Einäscherung. Nach Erteilen des Auftrages zur Seebestattung mit unserer Reederei fordern wir anschließend die Urne mit der Asche der/des Verstorbenen beim zuständigen Krematorium zur Seebestattung an.
Nach Erhalt der Krematoriumsurne wird die Asche durch uns in eine spezielle, gesetzlich zugelassene Seeurne umgebettet. Seeurnen müssen sich innerhalb von 24 Stunden im Wasser auflösen und bestehen deshalb aus speziellen Materialien, wie z.B. Tonolith, Anhydrid oder Zellulose.
Nach Erhalt der Krematoriumsurne setzen wir uns mit Ihnen zwecks Terminabsprache und Gestaltungswünschen der Seebestattung in Verbindung. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich vor Ort in Heiligenhafen.
Die Seeurne wird zum Bestattungstermin zum Schiff überführt, dort würdevoll aufgebahrt und dem Anlass entsprechend, je nach ihren Wünschen, mit Blumen geschmückt.