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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2015

§ 1
Die Reederei übernimmt Urnen zur Seebestattung und setzt diese nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften in den vorgeschriebenen Aschenbehältnissen im Meer bei. Die Aushändigung einer Urne an dritte Personen ist ausgeschlossen.

Sofern Angehörige es wünschen, können diese bei der Beisetzung zugegen sein. Eine Verpflichtung, Angehörigen die Teilnahme zu ermöglichen, besteht nicht. Die Terminabsprachen erfolgen nach Urneneingang.

§ 2
Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Preisänderungen behalten wir uns vor.

§ 3
Die Reederei haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Sie übernimmt keine Haftung bei Verlusten, Verspätungen und Unglücksfällen während der Reise oder sonstigen mittelbaren und unmittelbaren Schäden und Fehlern, es sei denn, die Reederei oder deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

§ 4
Muss eine Reise infolge höherer Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang, schlechtes Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen abgesagt werden, so haftet die Reederei nicht. Der Ersatz von Reisekosten ist nicht möglich. Die Reederei verpflichtet sich, die Beisetzung bzw. Reise so schnell wie möglich nachzuholen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder Abfahrtshafen besteht grundsätzlich nicht. Die Reederei ist nur beim Einsatz eigener Schiffe Veranstalter, ansonsten Vermittlungsagentur und haftet nicht für Fremdleistungen.

§ 5
Zahlungen haben vor der Beisetzung zu erfolgen. Sonderabsprachen sind möglich. Die Bezahlung muss direkt an die Reederei Lietzow erfolgen. Eine Zahlung an Dritte hat keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Verzug ist die Reederei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.A. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 6
Die Aufbewahrungszeit für Arbeits- und Beisetzungsdaten ist auf 3 Monate nach Beisetzung befristet. Außer bei nicht abgeschlossenen Vorgängen können keine Auskünfte mehr gegeben werden.

§ 7
Für zugelieferte See-Urnen über- nimmt die Reederei keine Haftung. Das Bruchrisiko trägt der Zulieferer.

§ 8
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bedingungen berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 9
Storno ist jederzeit möglich. Die Stornierungskosten betragen zur Zeit 17 % der Rechnungssumme.

§ 10
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Oldenburg / Holstein.

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